Der „Deal“ zwischen Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht
Es ist durch den BGH schon lange anerkannt, dass ein sog. Deal, also die Verständigung zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft, zulässig ist. In den USA sind solche Verständigungs-möglichkeiten längst üblich.
Üblicherweise werden große Verfahrensteile nach der Strafprozessordnung eingestellt. Über den Rest der Anklage kann dann die Verständigung dahingehend lauten, dass der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt.
Zwar darf das Gericht keine Vereinbarung über eine bestimmte Strafhöhe treffen, jedoch können in den Vorgesprächen zwischen den Beteiligten Strafrahmen oder Strafobergrenzen festgelegt werden.
Hier ist die Erfahrung von Strafverteidigern gefragt, insbesondere in Steuerstrafrechtsverfahren, die Möglichkeiten von Absprachen einzuschätzen. Denn all zu voreilig sollte kein Mandant mit einem Geständnis nach vorne preschen.
Nunmehr hat sich auch die Politik dazu durchgerungen, dem „Deal“ sogar eine gesetzliche Grundlage zu geben. Er soll in das Gesetz aufgenommen werden.
Durch die Aktivität der Bundesregierung wird klargestellt, dass dem sog. Deal eine immer größere Bedeutung zukommt.
Sie haben Fragen? Kontakten Sie uns.
Üblicherweise werden große Verfahrensteile nach der Strafprozessordnung eingestellt. Über den Rest der Anklage kann dann die Verständigung dahingehend lauten, dass der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt.
Zwar darf das Gericht keine Vereinbarung über eine bestimmte Strafhöhe treffen, jedoch können in den Vorgesprächen zwischen den Beteiligten Strafrahmen oder Strafobergrenzen festgelegt werden.
Hier ist die Erfahrung von Strafverteidigern gefragt, insbesondere in Steuerstrafrechtsverfahren, die Möglichkeiten von Absprachen einzuschätzen. Denn all zu voreilig sollte kein Mandant mit einem Geständnis nach vorne preschen.
Nunmehr hat sich auch die Politik dazu durchgerungen, dem „Deal“ sogar eine gesetzliche Grundlage zu geben. Er soll in das Gesetz aufgenommen werden.
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