Steuerstrafrecht / Wirtschaftstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Wenn die Steuerfahndung kommt: Grundregeln

  • Wird diese unmittelbar befürchtet, Möglichkeit der Selbstanzeige zügig mit dem Berater prüfen.
  • Erscheint die Steuerfahndung, schnell den Berater konsultieren. Von diesem Zeitpunkt an beginnt die Steuerstrafverteidigung.
  • Es handelt sich hier nicht um eine Betriebsprüfung, so dass der gute Wille zur momentanen Zusammenarbeit nicht zwingender Weise von den Fahndern belohnt wird. So sollte man sich überhaupt mit Kommentaren und Erklärungen weitestgehend zurück halten und die Fahndung auf keinen Fall unterschätzen.
  • Keine freiwillige Herausgabe von Unterlagen. Man sollte auf eine Beschlagnahme bestehen und sich eine Ausfertigung der "Beschlagnahmeliste" aushändigen lassen.
  • Auf keinen Fall übereilte Aktionen an den Tag legen, wie das Einwirken auf mögliche Zeugen, Verreisen oder Abheben von hohen Geldbeträgen. Es droht die Untersuchungshaft. Das weitere Verfahren, welches lange Zeit in Anspruch nehmen kann, mit dem Berater/Verteidiger absprechen.

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