Probleme mit dem Betreuungsgericht / Vormundschaftsgericht

Probleme mit dem Betreuungsgericht ? Wir helfen!

Für einige Betroffene oder Angehörige von Betroffenen, aber auch für ehrenamtliche oder Berufsbetreuer gestaltet sich der Umgang mit dem Betreuungsgericht oder einem Rechtspfleger schwierig, manchmal mehr als das. Dabei ist es von Wichtigkeit, dass Sie als Betroffener mehr Rechte haben auf das Verfahren Einfluss nehmen zu können, als Sie denken oder man Ihnen vielleicht zugesteht.
Aber auch als Betreuer haben Sie gegenüber dem Betreuungsgericht nicht nur Pflichten, sondern sollten beachten, dass die Betreuung in eigenständiger Verantwortung des Betreuers geführt wird. Sie sind zwar dem Gericht gegenüber zu einigen Auskünften verpflichtet und müssen über einige Bereiche Rechenschaft ablegen, jedoch sind Sie nicht der „Angestellte“ des Gerichts.
Ob Sie Fragen haben :

  • Bei der Einrichtung einer Betreuung
  • Bei der Bestellung eines Betreuers, den Sie nicht wollen oder unbedingt wollen
  • Bei der Errichtung des sog. Anfangsvermögensverzeichnis
  • Bei der Erstellung der Rechnungslegung oder Jahresberichtes
  • Bei Anträgen beim Betreuungsgericht
  • Bei Fragen der Vergütung
  • Bei Fragen einer Unterbringung
  • Bei allgemeinen Fragen des Umgangs mit dem Betreuungsgericht
  • Bei allen anderen Fragen über das Betreuungsrecht,
dann rufen Sie uns an oder kontakten Sie uns.