Delmenhorst aktuell
Delmenhorst-Graftwiesen-Überschwemmung
An dieser Stelle weist Rechtsanwalt Bernd Idselis für Interessierte und Betroffene oder Anwohner der Überschwemmung-und/oder Überflutung der Gratfwiesen in Delmenhorst auf folgende Vorschrift im Strafgesetzbuch ausdrücklich hin:§ 313 StGB Herbeiführen einer Überschwemmung
( 1 )Wer eine Überschwemmung herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft
(2 ) § 308 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.
Diese Vorschrift bedroht nicht nur die vorsätzliche Herbeiführung einer konkret gefährlichen Überschwemmung mit Strafe, sondern ist gleichzeitig auch bedeutend für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Verursacher.
Dabei weist Rechtsanwalt Bernd Idselis darauf hin, dass die Kanzlei Idselis & Collegen diesen Tatbestand bereits seit dem Jahre 1999 anlässlich des sog. Delmenhorster Hochwassers erforscht haben http://www.hochwasserschutz-stuhr.de/IHS-1999.htm
Weitere Informationen können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
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